Feiertagsregelung im APH Serata vom 21.12.2020 bis 4.1.2021
Die angespannte Lage durch die Covid-19-Situation verlangt über die Feiertage eine verschärfende Präzisierung der geltenden Besucherregelung vom 29.10.2020.
Die Besucherregelung bleibt uneingeschränkt gültig und wird während der Zeit vom 21.12.2020 bis zum 4.1.2021 um die folgenden Punkte ergänzt:
- Während den Besuchszeiten 10.00 – 11.00 Uhr / 13.30 – 14.30 Uhr / 15.00 – 16.00 Uhr stehen im Eingangsbereich 3 Besuchertische zur Verfügung. Es ist eine telefonische Reservation während den Büroarbeitszeiten unter 081/307’13’10 notwendig. Reservationen für das Wochenende sind bis Freitag 16.30 Uhr möglich.
- Es ist pro Bewohner nur ein Besuch pro Woche im Besucherbereich möglich, damit alle Bewohner die Möglichkeit haben, einen Besuch zu empfangen.
- Freibleibende Besuchertische können kurzfristig vergeben werden, bitte rufen Sie dazu vorher kurz an.
- Besuche in den Garten- und Parkanlagen des Serata sind zwischen 10.00 – 17.00 Uhr zusätzlich möglich, dies unter strikter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen.
- Von Besuchen der Bewohner ausserhalb der Institution raten wir dringend ab, da dies nur unter massiven Beschränkungen möglich ist:
- Schriftliche Bestätigung dass auch extern alle Schutzmassnahmen zu jeder Zeit eingehalten werden.
- Auflagen des Bundesrates zur Begrenzung der Teilnehmer und der Haushalte sind zwingend einzuhalten.
- Nach dem Besuch muss der Bewohner zum Schutz der anderen Bewohner für 10 Tage in Quarantäne in seinem Zimmer verbleiben.
- Die Händedesinfektion, sowie das Tragen eines Mundschutzes während der gesamten Besuchszeit für Besucher und Bewohnende, sind Pflicht.
- Die Abstände sind zwingend einzuhalten, die Kontaktaufnahme mit anderen Bewohnern ist zu unterlassen.
- Es dürfen jeweils nur 2 Personen zu selben Zeit einen Bewohner besuchen.
- Ein Besucher darf sich nur mit Mundschutz in den öffentlichen Räumen im Erdgeschoss der Institution oder im Freien aufhalten, der Zutritt zu den Zimmern ist untersagt. Ebenso ist der Aufenthalt in die Cafeteria im Erdgeschoss nicht gestattet.
- Es werden weder in den Besuchsräumen, noch im Garten, noch sonst wo Getränke an Besucher serviert (Maskentragepflicht für Bewohner und Besucher).
Diese Regelung gilt während der begrenzten Zeit über die Feiertage und wird danach wieder aufgehoben. Vorbehalten bleiben weitere Massnahmen, falls uns Anordnungen durch die zuständigen Behörden oder andere Umstände dazu zwingen, weitere Einschränkungen vorzunehmen. Selbstverständlich werden wir alle Einschränkungen und Massnahmen rasch wieder aufheben, sobald die Umstände dies zulassen.